Es werden die gültigen Regelungen zur niedersorbischen/wendischen Orthografie und Interpunktion zugänglich gemacht. Als Ausgangstext dient die entsprechende Publikation von Manfred Starosta in zweiter Auflage aus dem Jahr 1982. Änderungen, die auf neuen Bestimmungen der Niedersorbischen/Wendischen Sprachkommission basieren, wurden von den Mitarbeitern des Sorbischen Instituts in den Text eingearbeitet. Durch einen Mausklick auf »Änderungen verfolgen« kann man sich die jeweilige Änderungsgeschichte anzeigen lassen. Ausführliche Informationen zur Bearbeitung des Texts finden Sie in den Informationen.
¹ Starosta, Manfred, Niedersorbische Orthographie und Interpunktion. Regeln. (2., bearbeitete Auflage). Domowina-Verlag: Bautzen/Budyšyn, 1982.
- Niedersorbische Orthographie und Interpunktion. Regeln
- 1. Zur Rechtschreibung
- 1.4. Groß- und Kleinschreibung
- 1.4.2. Großschreibung bei Eigennamen
- 1.4.2.1. Einteilige Eigennamen
1.4.2.1.3.Namen von Organisationen und Institutionen
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Groß schreibt man Namen von Organisationen, Gesellschaften, Instituten und Institutionen.
Beispiele:
Domowina, Sorabija, Serbowka, Sokoł, Lipa
Merke: Man schreibt sie klein, wenn sie als Kurzwörter gebraucht werden: gestapo, juso, komsomol usw.
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