Es werden die gültigen Regelungen zur niedersorbischen/wendischen Orthografie und Interpunktion zugänglich gemacht. Als Ausgangstext dient die entsprechende Publikation von Manfred Starosta in zweiter Auflage aus dem Jahr 1982. Änderungen, die auf neuen Bestimmungen der Niedersorbischen/Wendischen Sprachkommission basieren, wurden von den Mitarbeitern des Sorbischen Instituts in den Text eingearbeitet. Durch einen Mausklick auf »Änderungen verfolgen« kann man sich die jeweilige Änderungsgeschichte anzeigen lassen. Ausführliche Informationen zur Bearbeitung des Texts finden Sie in den Informationen.
¹ Starosta, Manfred, Niedersorbische Orthographie und Interpunktion. Regeln. (2., bearbeitete Auflage). Domowina-Verlag: Bautzen/Budyšyn, 1982.
- Niedersorbische Orthographie und Interpunktion. Regeln
- 2. Interpunktionsregeln
- 2.7. Anführungszeichen und halbe Anführungszeichen
2.7.2.Halbe Anführungszeichen
347
In halbe Anführungszeichen setzt man eine wörtliche Rede oder wörtlich angeführte Textstellen, die in einem bereits mit Anführungszeichen versehenen Text stehen.
Beispiel:
„Znajośo ‚Wójnu a měr‘ Tolstoja?“ pšaša wucabnik.
348
Oft werden wörtlich wiedergegebene Gedanken im Gegensatz zur wörtlichen Rede nach einem Doppelpunkt nur in halbe Anführungszeichen gesetzt.
Beispiel:
„Nejlěpšy dej dobyś“, groni pśiglědowaŕ kopańcy a mysli pśi sebje: ‚Naźejucy budu to Janšowarje.‘
- voriges Kapitel: 2.7.1. Anführungszeichen
- folgendes Kapitel: 2.7.3. Anführungszeichen in Verbindung mit anderen Satzzeichen